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AGB's für Veranstaltungen, Konferenzen und Seminare im Linsbergasia

Download AGB's (PDF, 319 KB)

Sie finden nachstehend allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen (Bankettvereinbarungen) des Linsberg Asia Spa - Therme Hotel Thermenplatz 1, 2822 Bad Erlach - kurz genannt Hotel -, die Vertragsbestandteil des von Ihnen (in der Folge kurz "Veranstalter" genannt) erteilten Auftrages sind.
Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.

1. Garantie der teilnehmenden Personen:

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass das Hotel bei jenen Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, bis spätestens fünf Arbeitstagen vor der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen und der Speisenauswahl benötigt. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel jedenfalls in Rechnung gestellt.

2. Stornierung der Veranstaltung bei denen Speisen serviert werden:

Storno bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Stornogebühr

Storno innerhalb 4 Wochen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Raummiete wird zu 100% verrechnet, sowie 30% sonstiger Leistungen (Logis, Catering, etc.)

Storno ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
100 % der bestellten Leistungen (Logis, Catering, Technik, dgl.) werden verrechnet,

Das Hotel ist jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Raumeinteilung unter Berücksichtigung der Teilnehmerzahl zu ändern.

3. Preise:

Unsere Preise verstehen sich inkl. aller Steuern, Abgaben und Service (vorbehaltlich der Punkte 5 und 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste.

4. Abrechnung:

Falls keine andere Vereinbarung (Seminarpauschale) getroffen wurde, werden die Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Auftrageber erkennt die Bezifferung durch den Auftragnehmer vollinhaltlich an. Durch Teilnehmer nicht bezahlte Leistungen (Getränke, dgl.) werden durch den Veranstalter gedeckt. Die bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch den Veranstalter bekannt gegebene Garantiezahl wird anerkannt und in Rechnung gestellt.

5. Service:

Bei ständig erforderlicher Anwesenheit und Mitarbeit eines Hotelmitarbeiters (Technik, etc.) während der Dauer der Veranstaltung werden pro Stunde € 35,-verrechnet.

6. Veranstaltungen nach Mitternacht:

Bei Veranstaltungen, welche über Mitternacht hinaus dauern und die Anwesenheit von Mitarbeitern erforderlich ist, behält sich das Hotel vor einen Aufschlag von € 35,-inkl. Mehrwertsteuer pro Stunde und pro Servicemitarbeiter zusätzlich verrechnen.

7. Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke:

Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Das Hotel behält sich eine Verrechung (Stoppelgeld) vor.

8. Wertsachen:

Wertsachen Bargeld, Garderobe, Musikinstrumente, Technik etc. welche von Teilnehmer einer Veranstaltung eingebracht werden, können kostenlos nach Maßgabe der Verfügbarkeit im Safe des Hotels oder an versperrten Räumen zur Aufbewahrung abgegeben werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Hotel in keinem Fall die Haftung für entstandenen Schäden/Verlust übernimmt.

9. Dekoration/Ausstattung

Der Veranstalter verpflichtet sich die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen zeitgerecht mitzuteilen und die Einwilligung des Hotels einzuholen. Die Anbringung muß von fachmännischem Personal vorgenommen werden und muß den feuerpolizeilichen Bestimmung entsprechen. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau entstandene Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters, dies gilt ebenso bei etwaigen Beschädigungen.

10. Haftung

Für Beschädigungen, welche durch Gäste, Mitarbeiter und Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Gegebenenfalls kann das Hotel den Abschluss einer Versicherung (Veranstaltungs - Haftplichtversicherung) vom Veranstalter verlangen.

11. Kündigung durch das Hotel

Das Hotel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn

  • die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
  • der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind sowie
  • im Falle höherer Gewalt

Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.

12. Rechnungslegung

Die Rechnung wird am Tag der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind 1% Verzugszinsen pro Monat zu entrichten.

13. Reklamationen

Reklamationen können innerhalb von 24 Std. (1. Nacht) in entsprechender Form - schriftlich) der Hoteldirektion/Geschäftsleitung übermittelt werden. Ansprüche aus etwaigen Reklamationen nach Abreise - nach Konsumation von Leistungen - können nicht berücksichtigt werden.

14. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Wiener Neustadt vereinbart.

Download AGB's (PDF, 319 KB)





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